Über CP MECA

Das Gelände, die Trägermaschine und die auszuführende Arbeit bestimmen die passende Ausrüstung. Leistung oder Arbeitsbreite allein reichen nicht aus: Schnittstellen, Einsatzgrenzen und Annahmebedingungen müssen klar sein.

Auf dieser Seite
  1. Das Gelände gibt den Ausschlag.
  2. Ihr eindeutig benannter Verkäufer
  3. Mit hilfreichen Informationen auswählen
  4. Ein Angebot mit klar definiertem Umfang
  5. Ein Ansprechpartner auch nach dem Kauf
  6. Statusangaben, die zeigen, was geschehen ist

Das Gelände gibt den Ausschlag.

Das Gelände, die Trägermaschine und die auszuführende Arbeit bestimmen die passende Ausrüstung. Leistung oder Arbeitsbreite allein reichen nicht aus: Schnittstellen, Einsatzgrenzen und Annahmebedingungen müssen klar sein.

Ihr eindeutig benannter Verkäufer

CP MECA — EURL (SARL mit Alleingesellschafter) mit einem Kapital von 4.000 Euro — RCS Le Puy-en-Velay 990 583 528 — SIRET 990 583 528 00015.

Der Sitz befindet sich in 154 chemin de Malataverne, 43220 Dunières, Frankreich. Das Unternehmen ist Verkäufer, Betreiber der Website und Empfänger von Rücksendungen. Es wird durch Charlie PAUCHON, Geschäftsführer, vertreten.

Die angemeldete Tätigkeit umfasst insbesondere die Reparatur landwirtschaftlicher Geräte und den Verkauf landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher und bautechnischer Geräte.

Mit hilfreichen Informationen auswählen

Ermitteln Sie Marke, Modell, Baujahr oder Generation und Konfiguration der Trägermaschine. Prüfen Sie die Anhängevorrichtung und, je nach Gerät, die Zapfwelle, die Hydraulik, den Strombedarf und die zulässigen Lasten. Die Motorleistung allein belegt nicht, dass die Trägermaschine das Gewicht, die Kräfte oder die Anschlüsse des Geräts bewältigt.

Eine Arbeitsbreite, Kapazität oder Leistung beschreibt eine Eigenschaft unter den jeweiligen Einsatzbedingungen. Sie garantiert weder einen Stunden­ertrag auf jedem Gelände noch eine universelle Kompatibilität. Eine Konformitätserklärung ist keine Zertifizierung Ihres gesamten Betriebs.

Ein Angebot mit klar definiertem Umfang

Montage, Einstellung, Anschluss an die Trägermaschine, Inbetriebnahme und gegebenenfalls Schulung müssen ausdrücklich vorgesehen sein, wenn sie zum Angebot gehören. Die Lieferung eines Geräts belegt nicht, dass ein Bediener geschult oder die Arbeitsumgebung geeignet ist. Die Pflichten des Verkäufers in Bezug auf das Produkt bleiben bestehen.

Referenz, Variante, Mengen, enthaltene Bestandteile, Preise, Kosten und Lieferbedingungen müssen vor Ihrer Verpflichtung klar erkennbar sein. Verhindert eine wesentliche fehlende Angabe die Preisberechnung eines Verkaufs, erfolgt der weitere Ablauf über eine Angebotsanfrage.

Ein Ansprechpartner auch nach dem Kauf

Die Einschaltung eines Herstellers oder eines Spediteurs ändert nichts daran, wer Ihr Vertragspartner als Verkäufer ist. Sie können diesem eine Frage zur Lieferung, zu einem Mangel, einer Rücksendung oder einer Erstattung stellen. Die Hilfeseiten erläutern die Vorgehensweise, ohne Sie systematisch an Dritte zu verweisen.

Statusangaben, die zeigen, was geschehen ist

Eine registrierte Bestellung ist keine bezahlte Bestellung. Eine Überweisungsmeldung ist kein bestätigter Zahlungseingang. Die Sendungsverfolgung unterscheidet überprüfte Ereignisse und ermöglicht Ihnen, die zugehörigen Dokumente aufzubewahren.

Eintragung der Gesellschaft im Annuaire des Entreprises prüfen (offizielle Website des französischen Staates) (Wird in einem neuen Tab geöffnet)

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Land und Sprache

Wählen Sie einen Kontext für die Ansicht und prüfen Sie, welche Märkte tatsächlich für Käufe geöffnet sind.

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Eine Übersetzung eines Inhalts reicht nicht aus, um eine Lieferung, einen Steuerpreis oder einen Kundendienst in einem Land zu bestätigen. Die geöffneten Märkte werden getrennt von den gegebenenfalls verfügbaren Sprachen angezeigt.

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Eine Änderung des Landes kann sich auf die verfügbaren Angebote und die Lieferbedingungen auswirken. Der Warenkorb muss vor jeder erneuten Bestellung überprüft werden. Für eine bereits abgeschlossene Bestellung gelten weiterhin ihre ursprünglichen Bedingungen; ein Wechsel der Anzeigesprache ändert den Vertrag nicht nachträglich.